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Hausordnung

Hausordnung

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Umgang mit Foto- und Filmaufnahmen

Das Fotografien oder Anfertigen von (Film-)Aufnahmen in den Räumlichkeiten des Carl-Thiem-Klinikums ist untersagt, wenn dadurch Persönlichkeitsrechte oder Interessen der Einrichtung beeinträchtigt werden. Davon ausgenommen sind Aufnahmen mit dienstlichem Bezug oder Aufnahmen, die im Rahmen einer sozialen Veranstaltung mit inhaltlichem Bezug zum Arbeitgeber und Einverständnis der Anwesenden angefertigt werden.

Das bedeutet also, dass keine unerlaubten Bild-, Ton- und Filmaufnahmen, auch nicht von Räumlichkeiten der Betriebsstätten, von Arbeitsvorgängen, von Patienten und deren Angehörigen, von Besuchern oder von im Dienst befindlichen Mitarbeitenden angefertigt und verbreitet werden dürfen. Dazu zählt nicht nur die (massen-)mediale Verbreitung oder Nutzung und Verbreitung, sondern auch die private Verbreitung oder Nutzung der Bild- und Filmaufnahmen über soziale Netzwerke oder mobile Applikationen. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind im Bereich des Carl-Thiem-Klinikums zwingend einzuhalten.

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