Gynäkologisches Krebszentrum

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Gebärmutterkörperkrebs

Gebärmutterkörperkrebs 

Bei welchen Krankheitsbildern wird die Behandlung durchgeführt?

Bösartige Tumoren der Gebärmutter sind die häufigste Krebserkrankung der weiblichen Genitalorgane. Unterschieden wird zwischen der Krebserkrankung des Gebärmutterhalses und der Krebserkrankung des Gebärmutterkörpers. Die beiden Tumorarten gehen jeweils von einem anderen Gewebetyp aus und unterscheiden sich hinsichtlich der Früherkennung, der Krankheitszeichen, der Diagnose und der Behandlung.

Bösartige Tumoren des Gebärmutterkörpers (Korpuskarzinom, von lateinisch „corpus“: Körper) haben ihren Ursprung fast immer in der Gebärmutterschleimhaut (Endometrium), die das Organ im Inneren auskleidet. Aus diesem Grund wird Krebs des Gebärmutterkörpers auch als Gebärmutterschleimhautkrebs oder fachsprachig Endometriumkarzinom bezeichnet.

Wie ist der Behandlungsablauf?

Nachdem die Diagnose Gebärmutterkörperkrebs (Endometriumkarzinom) feststeht und das ungefähre Ausmaß der Krebsausbreitung bestimmt worden ist, wird die Therapie in der Regel im Rahmen einer interdisziplinären Tumorkonferenz geplant. Darauf folgend stimmt Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt mit Ihnen ab, welche Behandlungsschritte durchgeführt werden.

Mögliche Behandlungsmethoden:

  • Operation
  • Strahlentherapie
  • Chemotherapie
  • Hormontherapie

Welche Therapie in Ihrem Fall durchgeführt wird, hängt insbesondere von Art, Sitz und Größe des Tumors ab, an dem Sie erkrankt sind. Aber auch Ihr Alter und der allgemeine Gesundheitszustand werden bei der Wahl der Behandlungsmethode berücksichtigt.

Das wichtigste und entscheidende Verfahren zur Behandlung von Gebärmutterkörperkrebs ist die Operation. Sie hat das Ziel, das von Krebs befallene Gewebe vollständig zu entfernen und damit die Krankheit zu heilen. Die Strahlentherapie kommt insbesondere dann in Frage, wenn ein operativer Eingriff aus gesundheitlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann oder nicht erwünscht ist. Eine Strahlentherapie erfolgt in bestimmten Fällen auch im Anschluss an eine Operation (adjuvante Strahlentherapie), um das Risiko eines lokalen Krankheitsrückfalls zu senken.

Ist der Tumor zum Zeitpunkt der Diagnose bereits weit fortgeschritten und durch eine Operation und/oder Strahlentherapie allein nicht mehr zu heilen, so werden Behandlungsformen eingesetzt, die im ganzen Körper wirksam sind: Die Hormontherapie oder die Chemotherapie. Ziel ist es, die Tumorausbreitung zum Stillstand zu bringen und tumorbedingte Beschwerden zu lindern. Zunehmend wird heute die Chemotherapie aber auch in der heilbaren Situation als Alternative oder zusätzlich zur Strahlentherapie im Anschluss an eine Operation durchgeführt.

Die Entscheidung über die adäquate Therapie erfolgt interdisziplinär, d.h. zusammen mit der Frauenheilkunde, der Strahlentherapie, der Anästhesiologie, der Pathologie und ggf. der Radiologie. Dies schließt eine Diskussion über die Kurz- und Langzeitfolgen der verschiedenen Therapieoptionen mit ein.

Wichtig ist, dass Sie mit Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten ausführlich über den Befund und die Heilungschancen (Prognose) Ihrer Erkrankung sprechen. Lassen Sie sich die verschiedenen Therapiemöglichkeiten genau erläutern, die für Sie in Frage kommen und informieren Sie sich auch über die Auswirkungen der einzelnen Therapieformen auf Ihr körperliches und seelisches Wohlbefinden. Frauen im gebärfähigen Alter, die sich noch Kinder wünschen, sollten aufgrund der möglichen Spätfolgen der verschiedenen Behandlungsstrategien auf jeden Fall vor Beginn der Behandlung mit ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt über diese Problematik sprechen.

Wie geht es nach der Behandlung weiter?

Nach Abschluss der Therapie sollten Patientinnen beachten, dass eine engmaschige Nachsorge erforderlich ist. Diese beinhaltet bestimmte Untersuchungen beim Frauenarzt und apparative Untersuchungen. Ein entsprechendes Nachsorgeschema nach aktuellen Leitlinien liegtdem behandelnden Arzt vor.

Sollten keine erneuten Beschwerden auftreten, werden die Abstände zwischen den Untersuchungen verlängert.

Nachsorgeuntersuchungen:

  • In den ersten drei Jahren nach Beginn der Erkrankung alle drei Monate Vorstellung beim Frauenarzt (allgemeine Untersuchung, Ultraschalluntersuchungen, Krebsabstrich einmal im Jahr, Mammographie einmal im Jahr).
  • Im 4. und 5. Jahr nach Beginn der Erkrankung alle sechs Monate Vorstellung beim Frauenarzt (allgemeine Untersuchung, Ultraschalluntersuchungen, Krebsabstrich einmal im Jahr, Mammographie einmal im Jahr).
  • Im 6. Jahr nach Beginn der Erkrankung einmal im Jahr Vorstellung beim Frauenarzt (allgemeine Untersuchung, Ultraschalluntersuchungen, Krebsabstrich einmal im Jahr, Mammographie einmal im Jahr)