Institut für Radiologie & Neuroradiologie

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Weiterbildung SP Neuroradiologie

Weiterbildung SP Neuroradiologie

Rechtliche Grundlagen:

Das Curriculum richtet sich nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg sowie nach den Inhalten der zugehörigen Richtlinien. 
Dauer: Die Weiterbildungsdauer für die Schwerpunktbezeichnung beträgt insgesamt 36 Monate, wovon prinzipiell 12 Monate in der Neurologie, Neurochirurgie bzw. Psychiatrie angerechnet werden können. Außerdem können bereits 12 Monate während der Weiterbildung zum Facharzt Radiologie anerkannt werden. 


Struktur und Schwerpunkt der Klinik: 

Struktur: Die Abteilung Neuroradiologie wurde 2017 innerhalb des Instituts für Radiologie gegründet, um den zunehmenden Bedarf an neuroradiologischen Untersuchungen und Interventionen abzudecken. 
Schwerpunkt: In Kooperation mit den Kliniken für Neurologie, Psychiatrie und Neurochirurgie wird das gesamte Spektrum neuroradiologischer Untersuchungen und Interventionen angeboten. Für diese Untersuchungen steht eine hochmoderne Geräteausstattung (u.a. 64 Zeilen Spiral-CT, 3Tesla MRT und biplane DSA – Anlage inkl. 3D und 4D) zur Verfügung. 


Weiterbildungsverantwortlicher: 
Herr Dr. med. Stefan Kliesch, von der ÄKB anerkannte Befugnis für die Schwerpunktweiterbildung Neuroradiologie über die gesamte Weiterbildungszeit von 36 Monaten seit dem 24.11.2017. 


Ablauf der Weiterbildung: 
Allgemeines: Die fachspezifische Weiterbildung erfolgt einerseits theoretisch in entsprechend strukturierten Veranstaltungen, anderseits praktisch an den Arbeitsplätzen des radiologischen Instituts, welche üblicherweise in einem Rotationsverfahren durchlaufen werden. Hierfür wird ein Rotationsplan erstellt, wobei kurzfristige Umstellungen vermieden werden sollen. Üblicherweise beträgt die Rotationszeit 3 bis 6 Monate. Zudem werden mehrfach wöchentlich interdisziplinäre Fallbesprechungen mit den Kollegen der Neurochirurgie, Psychiatrie und Neurologie abgehalten. Daneben beteiligt sich die neuroradiologische Abteilung regelmäßig am interdisziplinären Gefäßboard und an den internen und externen radiologischen Fortbildungsveranstaltungen. Der in Weiterbildung befindliche Arzt wird regelmäßig für Fortbildungs- und Kongressteilnahmen freigestellt und kann hier seine theoretischen und praktischen Fähigkeiten ausbauen.


1. Weiterbildungsjahr: Selbstständige Durchführung und Befundung neuroradiologischer Untersuchungen, insbesondere Röntgennativdiagnostik der Wirbelsäule einschließlich Myelographie, Computertomographie des Schädels und der Wirbelsäule sowie CT – Angiografie und Perfusion der supraaortalen Gefäße. Durchführung perkutaner CT-gestützter Punktionen bei Schmerzzuständen bzw. bioptische Probenentnahme von Raumforderungen. Im Rahmen eines Rotationsprinzips mit dem neurologischen Dopplerlabor wird es eine Einarbeitung in die duplexsonografische Gefäßdarstellung geben.


2. Weiterbildungsjahr: Selbstständige Durchführung und Befundung neuroradiolgischer MRT – Untersuchungen des Kopfes, des Halses und der Wirbelsäule inklusive des Rückenmarks. Beginn der Einarbeitung in die diagnostische Katheterangiographie der Kopf- und Hals bzw. Rückenmarkgefäße sowie regelmäßige Assistenz bei neuroradiologischen Interventionen im Rahmen endovaskulärer Schlaganfall- bzw. intrakranieller Aneurysmabehandlungen.


3. Weiterbildungsjahr: Selbstständige Durchführung und Befundung aller neuroradiologischen Untersuchungsmethoden einschließlich CT, MRT und DSA. Eigenständige Durchführung neuroradiologischer Interventionen im Rahmen der Schlaganfall- und Aneurysmatherapie. Hierbei ist, entsprechend der persönlichen Eignung, eine Beteiligung am neuroradiologischen Hintergrunddienst vorgesehen.
Weiterbildungsgespräch: Es wird mindestens jährlich ein strukturiertes Weiterbildungsgespräch durchgeführt, dessen Inhalt inklusive der erreichten Untersuchungszahlen schriftlich dokumentiert wird. Die Dokumentationen werden dem Antrag auf Zulassung zur Schwerpunktprüfung beigelegt.

4. Dienstbereitschaft
Die regelmäßige Teilnahme an den Diensten (Nacht- und Wochenenddienst) ist integraler Bestandteil der Weiterbildung. Die Einteilung erfolgt entsprechend der Weiterbildungsstufe. ÄiW/AiW sollen gemäß WB-Abschnitt Rotationen in konventioneller Radiologie und Computertomographie durchlaufen haben, bevor sie in die Bereitschaftsdienste eingeteilt werden. Eine Teilnahme am Dienstsystem ist erst nach Erlangung der Fachkunde CT möglich. 


5. Hinweise
Die Teilnahme an institutsinternen wöchentlichen Weiterbildungen ist eine Pflichtveranstaltung während der gesamten Ausbildungszeit. Zusätzlich sind 25 Fortbildungspunkte (CME) pro Jahr nachzuweisen. 
Über den gesamten Zeitraum der Weiterbildung wird der Arzt in Weiterbildung mit den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements, wie durch die „Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik“ vorgesehen, vertraut gemacht. Die Kenntnisse zur Gerätekunde und Strahlenphysik bei der Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen werden kontinuierlich durch Mitarbeiter der Abteilung Medizinische Strahlenphysik vermittelt. 
Kenntnisse in Strahlenbiologie werden durch den Grundkurs im Strahlenschutz bei der LÄKB vermittelt. 
Durch interdisziplinäre Befunddemonstrationen und Konsile wird der Facharzt-Kandidat mit der interdisziplinären Stellung des Fachgebietes vertraut gemacht. Die klinischen Demonstrationen mit zuweisenden Kliniken dienen neben der patientenorientierten Besprechung auch dem regelmäßigen Austausch von Meinungen und neuen wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen. Sie unterstreichen die Präsenz der Radiologie im klinischen Alltag und sind ein wichtiges Kommunikationsforum. 
Fragen der Patientenaufklärung und -dokumentation werden arbeitstäglich vermittelt. Die Bedeutung der Tätigkeit in einem Institut für Radiologie für betriebswirtschaftliche Belange eines Klinikums wird dem Betreffenden vermittelt. 


Auf der Basis der durchgeführten Weiterbildungsmaßnahmen, einschließlich der geforderten Kursbesuche, soll der in Weiterbildung befindliche Arzt/Ärztin nach ca. 36 Monaten spätestens am Ende der Weiterbildungszeit in der Lage sein, durch die erworbene Sachkunde die Fachkunden im Strahlenschutz gemäß „Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" für 
erstens das Gesamtgebiet Röntgendiagnostik einschließlich CT und 
zweitens Mammographie zu besitzen. 


Die angegebenen fachspezifischen Ausbildungszeiten in den Abteilungen sind Minimalzeiten und werden in der Regel überschritten. Rotationen, die vor dem Eintritt in die Klinik an einer anderen anerkannten Weiterbildungsstätte abgeleistet wurden, werden angerechnet. Die Rotationseinteilung erfolgt durch den Chefarzt. 
Abschließend ist anzumerken, dass in dem Fall, dass mehrere junge Kollegen zeitgleich die Weiterbildung beginnen oder zeitgleiche Ausbildungsabschnitte absolvieren müssen, an den Schwerpunktarbeitsplätzen, wie CT, MRT und DSA eine gewisse zeitliche Verschiebung erfolgen kann, da die Weiterbildung jeweils nur für eine begrenzte Anzahl Kollegen profitabel ist. 


6. Literaturempfehlung
Im Institut stehen zahlreiche aktuelle Fachbücher sowohl in Papierform als auch digital für alle Bereiche der Radiologie zur Verfügung. Viele radiologische Fachzeitschriften sind auch online verfügbar. 
Zusätzlich sind in der Med. Bibliothek weitere Fachbücher anderer Fachgebiete und Zeitschriften einsehbar.

Ansprechpartner

 Dr. med. Stefan Kliesch
Dr. med. Stefan Kliesch