Institut für Radiologie & Neuroradiologie

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Ausbildungscurriculum Radiologie

1. Allgemeine Erläuterungen


1.1 Ausbildungsziel 
Die Diagnostische Radiologie umfasst die Erkennung von Krankheiten mit Hilfe ionisierender Strahlen, kernphysikalischer Verfahren sowie der Sonographie, soweit sie zur Vermeidung oder Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist, ferner den Strahlenschutz mit seinen physikalischen, biologischen und medizinischen Grundlagen. Ziel der Weiterbildung im Gebiet Radiologie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte. 


1.2 Weiterbildungsverantwortlicher 

PD. Dr. med. habil. Thomas Schulz 


1.3 Weiterbildungsdauer 
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, WBO der LÄKB davon können bis zu 
• 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung angerechnet werden 
• 12 Monate in den Schwerpunktweiterbildungen des Gebietes abgeleistet werden 


1.4 Mitarbeitergespräche 
Mit den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung wird gemäß der WBO jährliche in strukturiertes Mitarbeitergespräch geführt, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird. Bestehende Defizite werden dabei aufgezeigt. Der Inhalt dieses Gesprächs wird dokumentiert und ist dem Antrag zur Zulassung zur Facharztprüfung später beizufügen. Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung erhalten ein persönliches Curriculum, welches ihrem Ausbildungsstand angepasst ist. 

2. Fachspezifische Weiterbildung


Die fachspezifische Weiterbildung erfolgt einerseits theoretisch in entsprechenden strukturierten Veranstaltungen, andererseits praktisch an den einzelnen Arbeitsplätzen unter Anleitung der jeweils zuständigen Fachärzte. 
Eine regelmäßige Rotation in alle Bereiche der Radiologie im Rahmen der praktischen Weiterbildung ist gewährleistet. Dabei sind die Ä/AiW verpflichtet, sich ergänzend durch selbständiges Literaturstudium die notwendigen arbeitsplatzspezifischen Fachkenntnisse zu erarbeiten. Hierbei stehen die ausbildenden Fachärzte beratend zur Seite. 


1. Weiterbildungsjahr 
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in nachfolgenden Bereichen: 
Beginn mit einer ersten Weiterbildungsphase von > 9 Monaten in der konventionellen Röntgendiagnostik. Hier erfolgt auch die Vermittlung zur Erkennung und Behandlung akuter Notfälle, einschließlich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung im Zusammenhang mit dem Kontrastmittelzwischenfall. In diesem Zeitraum ist, sobald als möglich, der Einführungskurs im Strahlenschutz zu besuchen. 

Innerhalb des ersten Jahres dann Besuch des Grund- und Spezialkurses im Strahlenschutz wie in der Fachkunderichtlinie gefordert. 
Nachfolgend oder parallel Weiterbildung im Bereich Ultraschalldiagnostik für einen Zeitraum von > 3 Monaten. Während dieses Zeitraumes wenn möglich Besuch des Grundkurses Ultraschalldiagnostik. Bis zur Beendigung des 1. Weiterbildungsjahres Tätigkeit sowohl im Bereich konventionelle Röntgendiagnostik als auch Ultraschalldiagnostik mit dem Ziel der weiteren Vertiefung der Kenntnisse. 


2. Weiterbildungsjahr
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in nachfolgenden Bereichen: 
Weiterbildung in der Computertomographie über > 6 Monate, um die Grundlagen zu erlernen. Während dieser Zeit Besuch des Spezialkurses „Computertomographie“ wie in der Fachkunderichtlinie zum Erwerb der „Fachkunde im Strahlenschutz“ gefordert. Nachfolgend Fortsetzung der Weiterbildung im Bereich konventionelle Röntgendiagnostik, Ultraschalldiagnostik oder/und Computertomographie um die Kenntnisse und Fähigkeiten weiter zu vertiefen. Erlernen der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten unter besonderer Berücksichtigung der Bildgebenden Verfahren. 
Erlernen der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen. 


3. Weiterbildungsjahr
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in nachfolgenden Bereichen: 
Für den Zeitraum von mind. 2 Monaten Weiterbildung in Mammographie einschließlich interventioneller Maßnahmen im Bereich Mamma. Erwerb weiterführender Kenntnisse über den gesamten Verlauf der Weiterbildungszeit. 
Erlernen interventioneller und minimalinvasiver radiologischer Verfahren z. B. Punktionsverfahren zur Gewinnung von Gewebe und Flüssigkeiten sowie Drainagen von pathologischen Flüssigkeitsansammlungen einschließlich der Behandlung akuter Schmerzzustände sowie ablative und gewebestabilisierende Verfahren. 
Zudem Weiterbildung im Bereich MRT über einen Zeitraum von > 6 Monaten. Während dieses Zeitraums Planung, Durchführung und Befundung von Magnetresonanztomographien, z. B. an Hirn, Rückenmark, Nerven, Skelett, Gelenken, Weichteilen einschließlich der Mamma, Thorax, Abdomen, Becken, Gefäßen. Erwerb und Vertiefung der physikalischen Grundlagen der Magnetresonanzverfahren und Biophysik einschließlich der Grundlagen der Patientenüberwachung sowie der Sicherheitsmaßnahmen für Patienten und Personal. Zusätzlich Erlernen von Sedierungsmaßnahmen im Rahmen der Sedierung von Kindern – durchgeführt von Anästhesisten der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin. 
In den verbleibenden Monaten des 3. Weiterbildungsjahres ist in den zuvor tätig gewesenen Bereichen weiter zu arbeiten. Die Einteilung erfolgt gemäß Arbeitsplatzplan und unter Anwendung des Rotationsprinzips um die Kenntnisse zu festigen und zu vertiefen. 


4. Weiterbildungsjahr
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in nachfolgenden Bereichen: 
> 3 Monate Weiterbildung in der Angiographie und Interventionsradiologie einschließlich interventioneller Verfahren in diesem Arbeitsbereich. Während dieses Zeitraumes Besuch des 4-stündigen Spezialkurses „Interventionelle Radiologie“, wie laut Fachkunderichtlinie gefordert. 
Vertiefung der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen. Erwerb von vertiefenden Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Kinderradiologie. Während des noch verbleibenden Zeitabschnittes des 4. Weiterbildungsjahres Erwerb von vertiefenden Kenntnissen in der Neuroradiologie durch Tätigkeit in den Bereichen DSA, CT und MRT mit diesem gezielten Schwerpunkt. 
Ab dem 4. Weiterbildungsjahr Anfertigung von mindestens 5 fachradiologischen Gutachten. Teilnahme an und Durchführung von Demonstrationen für überweisende Kliniken. 


5. Weiterbildungsjahr
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in nachfolgenden Bereichen: 
Selbständige Durchführung von Befund-Demonstrationen für überweisende Kliniken nach Maßgabe des Ausbilders. 
Das 5. Weiterbildungsjahr kann – wie in der Weiterbildungsordnung vorgesehen – entweder in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden, oder in den Schwerpunktweiterbildungen des Gebietes. Eine Fortsetzung der Weiterbildung in den Bereichen der allgemeinen diagnostischen Radiologie ist ebenfalls möglich. Es sollen im gesamten Jahr die Untersuchungszahlen und Nachweise gemäß Logbuch vervollständigt werden.