Unfall-, Wiederherstellungs- und Handchirurgie

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0355 46-2959
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Endoprothesen

Endoprothesen

Zum vollständigen oder teilweisen Ersatz des verletzten Hüft- und Schultergelenkes implantieren wir Endoprothesen, die dauerhaft im Körper verbleiben (diese bestehen meist aus Metall, Kunststoff oder Keramik)

  • Verletzungsbedingter Ersatz des Hüft- und Schultergelenkes als Teil- oder Totalendoprothese (zementierte Prothesen, zementfreie Prothesen, Hybrid-Prothesen, bei denen bspw. die Hüftpfannenprothese zementiert und der Schaft zementfrei ist)
  • Operative Behandlung von periprothetischen Frakturen
  • Revisions-Endoprothethik bei periprothetischen Frakturen
  • Speichenköpfchen-Prothesen bei nicht rekonstruierbaren Brüchen des Speichenköpfchens (Radiusköpfchen) an der Außenseite des Ellenbogens

Wie erfolgt die Diagnose?

  • Krankengeschichte, ggf. mit Unfallhergang
  • Dokumentation aktueller Beschwerden
  • Klinische Untersuchung
  • Anfertigung von Röntgenbildern (ggf. Ganzbeinaufnahme zur Beinachsen-Bestimmung) und weitere bildgebende Untersuchungsverfahren wie CT und ggf. MRT
  • Laborwertbestimmung (u.a. Gerinnungs-, Entzündungsparameter)

Wie ist der Behandlungsablauf?

In Abhängigkeit von der Art des Gelenkersatzes erfolgt die operative Einbringung der Endoprothese als zementierte Prothese, zementfreie Prothese oder Hybrid-Prothese, bei der z.B. die Hüftpfannenprothese zementiert und der Schaft zementfrei ist.

Nach einer Überwachungsphase im Aufwachraum des OPs (und ggf. Intensivstation), erfolgen Betreuung und Verbandswechsel auf der unfallchirurgischen Station durch speziell aus- und weitergebildete Ärztinnen und Ärzte, geschultes Pflegepersonal sowie physiotherapeutisches Personal. 

Wie geht es nach der Behandlung weiter?

  • Zeitgerechte Entlassung bei regelrechten Befunden
  • Weitere Versorgung sowie Verordnung von Krankengymnastik / Physiotherapie durch die niedergelassenen Unfall-/Chirurgen
  • Ggf. alters- und zustandsabhängige ambulante oder stationäre Rehabilitation

Was ist zu beachten?

Bitte mitbringen:

  • Persönliche Dokumente
  • vorhandene Untersuchungsergebnisse/Unterlagen
  • ggf. vorliegende Überweisungen