Betäubungsmittel & Co.
Betäubungsmittel & Co.
„Zukünftig dürfen Notfallsanitäter Schmerzmittel, die dem BtMG unterliegen, verabreichen, wenn dieses zur Abwendung von Gefahren für die Gesundheit oder zur Beseitigung oder Linderung erheblicher Beschwerden erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass eine verantwortliche ärztliche Person eine entsprechende standardisierte
Vorgabe (SOP) mit den entsprechenden Anforderungen des BtMG festlegt“ (https://www.dbrd.de/).
Welche Inhalte werden in der Fort- und Weiterbildung vermittelt?
- Umgang mit Betäubungsmittel als NotfallsanitäterIn aus rechtlicher Sicht
- Pharmakologische Grundlagen im Umgang mit Betäubungsmitteln
- Lernerfahrungen an beruflichen Alltagssituationen ausrichten
- Förderung der sozialen und persönlichen Kompetenzen
- Miteinander fördern und gleichzeitig individuelle Defizite der Auszubildenden kompensieren
- Fokussierung auf Förderung von „Verständniswissen“
- Pädagogische Fachkräfte und Fachexperten zur Vermittlung der
Lehr- und Lerninhalte sowie eine stetige Abstimmung der
einheitlichen Lehrmeinung - Lernberatung und Coaching
- Positive Lehr- und Lernatmosphäre
Wer kann an der Fort- und Weiterbildung teilnehmen?
Diese Fortbildungsreihe richtet sich an Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter.
Wann findet die Fort- und Weiterbildung statt?
2024
- 23.05.2024
- 19.11.2024
- 19.12.2024
weitere Termine auf Anfrage
Jeweils von 08:30 Uhr bis 15:45 Uhr
Mit welchen Kosten/Kursgebühren müssen die Teilnehmenden rechnen?
198,00 €
Wo findet die Fort- und Weiterbildung statt?
Lausitzer Rettungsdienstschule
Hier finden Sie weitere Informationen
Wo können sich die Teilnehmenden anmelden?
Kerstin Kunze